Meilensteine der Gleichstellungspolitik

Geschrieben von Martina Stecker am in 100 Jahre Wahlrecht

Das haben wir SPD-Frauen erreicht:

  • 1849: Louise Otto-Peters fordert das aktive Wahlrecht für Frauen in „Mein Programm als Mitarbeiterin einer Frauenzeitung“
  • 1850: Das Preußische Vereinsrecht untersagt bis 1908 Frauen die Mitgliedschaft in Vereinen und die Teilnahme an politischen Versammlungen
  • 1873: Hedwig Dohm fordert ab 1873 das Frauenwahlrecht in verschiedenen Schriften
  • 1879: August Bebel fordert in seinem Werk „Die Frau und der Sozialismus“ die volle Teilnahme der Frau am öffentlichen Leben
  • 1891: Die Sozialdemokratie fordert im Erfurter Programm das Wahlrecht auch für Frauen:
    • „Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen.“
    • „Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlicher- und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Mann benachteiligen“
  • 1902: Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann gründen den „Deutschen Verein für Frauenstimmrecht“ (ab 1903 „Deutscher Verband für Frauenstimmrecht“ )
  • 1911: Die Sozialdemokratin Clara Zetkin initiiert den ersten Internationalen Frauentag als Kampftag für das Frauenstimmrecht
  • 1912: Verschiedene Verbände für Frauenstimmrecht schliessen sich unter dem Vorsitz von Li Fischer-Eckert zur „Deutschen Vereinigung für Frauenstimmrecht“ zusammen
  • 1916: Fusionierung des Deutschen Verbandes und der Deutschen Vereinigung für Frauenstimmrecht zum „Reichsverband für Frauenstimmrecht“ unter dem Vorsitz von Marie Stritt und Li Fischer-Eckert
  • 1917: (Dezember)„Gemeinsame Erklärung zur Wahlrechtsfrage“ der Stimmrechtsvereine aller Richtungen an den Dt. Reichstag und die Landesparlamente. Marie Juchacz unterzeichnet für die sozialdemokratischen Frauen, Marie Stritt für den „Deutschen Verband für Frauenstimmrecht“ und Minna Cauer für den „Deutschen Frauenstimmrechtsbund“
  • 1918: Im Zuge der Novemberrevolution wird das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 20 Jahren eingeführt.
  • 1919:
    • Die sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Marie Juchacz spricht in der Weimarer Nationalversammlung als erste Frau vor einem Parlament
    • In der Weimarer Verfassung heißt es in Artikel 109, Abs. 2 „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“
  • 1921: Die SPD fordert im Görlitzer Programm gleiche Rechte und Pflichten für Mann und Frau
    • „Sie kämpft … für gleiche Rechte und gleiche Pflichten aller, ohne Unterschied des Geschlechts und der Abstammung“
    • „Allgemeines Recht der Frauen auf Erwerb.“
    • „Vollständige verfassungsmäßige und tatsächliche Gleichstellung aller über 20 Jahre alten Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft und der Religion.“
    • „ Gemeinsame Erziehung beider Geschlechter durch beide Geschlechter“
  • 1945: Die Sozialdemokratin Johanna Niederhellmann wird Bezirksvorsteherin in Ruhrort
  • 1949: Die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert kämpft erfolgreich für den Gleichberechtigungsgrundsatz: Der Gleichstellungsgrundsatz wird in Artikel 3 Grundgesetz verankert.
  • 1958: Das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ tritt in Kraft. Es geht um die Abschaffung des Letztentscheidungsrechts des Ehemannes, die Zugewinngemeinschaft wurde eingeführt, und die Berufstätigkeit der Frau hing „nur noch“ davon ab, ob die Ehe und Familie nicht vernachlässigt wurde.
  • 1959: Die SPD fordert die Durchsetzung der gleichen Rechte und Pflichten für Mann und Frau im Godesberger Programm: „Die Gleichberechtigung der Frau muss rechtlich, sozial und wirtschaftlich verwirklicht werden. Der Frau müssen die gleichen Möglichkeiten für Erziehung und Ausbildung, für Berufswahl, Berufsausübung und Entlohnung geboten werden wie dem Mann. Gleichberechtigung soll die Beachtung der psychologischen und biologischen Eigenarten der Frau nicht aufheben.“
  • 1972:
    • Mit der Sozialdemokratin Annemarie Renger wird erstmals eine Frau Bundestagspräsidentin.
    • Der SPD-Parteivorstand fasst den Beschluss zur Gründung der AsF

  • 1973:
    • Im März 1973 findet die erste Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in Ludwigshafen mit Wahl der ersten Bundesvorsitzenden statt.
    • Gründung der ASF in Duisburg deren erste Vorsitzende Mischi Bertling wird.
  • 1977: Die Reform des Ehe- und Familienrechts tritt in Kraft.
  • 1978: Das erste Frauenhaus in Duisburg wird eröffnet. Die ASF setzt sich seitdem für eine gute Mädchen- und Fraueninfrastruktur in Duisburg ein.
  • 1985: Die Gleichstellungsstelle der Stadt Duisburg wird als einer der ersten in NRW eingerichtet.
  • 1988: Die SPD nimmt die 40-Prozent-Quote in ihre Satzung auf.
  • 1989:
    • Die Sozialdemokratie fordert ein Gleichstellungsgesetz und das Ende der Lohndiskriminierung im „Berliner Programm“
    • „Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz, ein Ende der Lohndiskriminierung, Förderpläne für Frauen im Beruf, Gleichstellung im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht durch eigenständige Ansprüche und Hilfen für die Wiedereingliederung in den Beruf.“
  • 1992: Mit der Neuregelung des § 218 StGB können Frauen nach einer Beratung selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
  • 1994: Artikel 3 GG wird ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  • 1996: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres wird eingeführt.
  • 1997: Die Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar.
  • 1999: Das Landesgleichstellungsgesetz NRW tritt in Kraft.
  • 2002: Mit dem Gewaltschutzgesetz wird der Opferschutz für Frauen und Mädchen verbessert.
  • 2007:
    • Das Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab.
    • Die SPD fordert die Umsetzung der rechtlichen Gleichstellung im „Hamburger Programm“ „Rechtliche Gleichstellung ist noch keine tatsächliche Gleichstellung. Deshalb brauchen wir eine aktive Frauenförderung genauso wie das Gender Mainstreaming, das jede politische Entscheidung auf ihre Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen überprüft und wo nötig verändert.“
  • 2013: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. Geburtstag wird eingeführt.
  • 2015: Einführung des ElterngeldPlus.
  • 2016:
    • Die gesetzliche Vorgabe für eine Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten der 150 börsennotierten Unternehmen tritt in Kraft.
    • Der Grundsatz „Nein heißt nein!“ wird im Sexualstrafrecht verankert.
  • 2017:
    • Das Entgelttransparenzgesetz wird beschlossen. Die Pflegeberufe werden aufgewertet. Dabei wird auch das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft.
    • Durchsetzung der Ehe für alle.
  • 2018: Die Duisburger ASF unterstützt die Initiative der Bundes-ASF zur Streichung des § 219a Strafgesetzbuch.
  • 2018/2019: 100 Jahre Frauenwahlrecht – Die Duisburger ASF fordert gemeinsam mit vielen anderen Frauenorganisationen ein Paritätsgesetz.

Autorinnen:
AsF-Frauengeschichts-AG: Doris Freer, Ingrid Marx, Maxi Platz, Martina Stecker, Petra Weis

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