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Der gemeinsame Widerstand hat sich gelohnt!!

Geschrieben von Martina Stecker am in Start

Die Registrierung ist gefallen. Es wurde Zeit.
Liebe ASF-Frauen im Bundesvorstand,
in den ASF-Landesvorständen und BA Mitglieder und an der ASF-Arbeit interessierte Genossinnen und Genossen!

Seit 10. Februar 2020 kämpfen wir gemeinsam darum, das Standing der ASF wieder herzustellen.
Unser Selbstverständnis: „Jede Frau in der SPD ist automatisch eine ASF-Frau“ wurde im Februar durch die Verabschiedung einer neuen Richtlinie tief erschüttert. Der Parteivorstand hatte eine Registrierpflicht für die Mitarbeit in der ASF verabschiedet. Es begann eine harte, interne Auseinandersetzung der ASF mit der Parteispitze:
Von einer Solidaritätskampagne mit 3000 Unterschriften von Genossinnen und Genossen, bis hin zu einer Klage beim parteiinternen Schiedsgericht, haben wir deutlich gemacht:
Nein, das lassen wir nicht mit uns machen!

War ich im Februar noch unsicher, ob wir den einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes noch umdrehen können, hat mir eure Unterstützung und Solidarität immer wieder Kraft gegeben, weiter zu kämpfen. Jetzt sind wir am Ziel.

Gestern wurde im Parteivorstand ein neuer Beschluss gefasst (wieder einstimmig), dass die Registrierung Geschichte ist.
Wir haben nicht zu 100% gewonnen. Es gibt in Zukunft eine schwache Opt-Out-Regelung in der Eigenverantwortung der Genossinnen.
Doch heute ist der Tag, um die 95% intern zu feiern!Den Arbeitsgemeinschaften AG 60plus und ASF gehören automatisch alle Parteimitglieder an, die ihnen jeweils durch Alter oder Geschlecht zuzuordnen sind.Die Berechnung des Delegiertenschlüssels erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen der SPD. Mitglieder der SPD können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten, abstimmen sowie von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen. Darüber hinaus sehe ich einen zweiten Grund zum Feiern:
Wir haben dies geschafft, ohne Presseecho gegen die Parteispitze. Intern. Zielgenau. Erfolgreich. Dies zeichnet uns als starke Arbeitsgemeinschaft aus.
Darüber hinaus hat explizit das Vorgehen der ASF dafür gesorgt, dass die Registrierung auch für 60plus und die AfA gefallen ist. Unser Kampfruf war: Wir lassen uns nicht spalten. Dies ist uns gelungen.
Lasst und gemeinsam für eine gute, geschlechtergerechte Welt kämpfen. Innerhalb und außerhalb der SPD.

Freundschaft

Maria Noichl
ASF Bundesvorsitzende

Hilfsangebote zum Schutz gewaltbetroffener Frauen, Kinder und Jugendlicher und ein neues Angebot für Männer!

Geschrieben von Martina Stecker am in Start, Uncategorized

In Zusammenarbeit mit Supermärkten und Drogerien macht Bundesministerin Dr. Franziska Giffey mit der Aktion „Zuhause nicht sicher“ auf die Initiative „Stärker als Gewalt“ und deren Website (staerker-als-gewalt.de) aufmerksam.
Die Nachbarschaftshilfe-Plattform „nebenan-stiftung.de“ beteiligt sich ebenfalls an dieser Aktion.
Die nachfolgenden Hilfetelefone bieten besorgten Kindern, Jugendlichen, Frauen in Notsituationen und Interessierten Rat und Unterstützung:
Bundesweit steht das Hilfetelefon „Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche zur Verfügung und ist unter der Nummer 116 111, von Montag bis Samstag jeweils von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr, zu erreichen.
Bei sexuellem Missbrauch berät das bundesweite Hilfetelefon „Sexueller Missbrauchunter der Rufnummer 0800 22 55 530, montags, mittwochs und freitags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr anonym und kostenfrei. Unter www.save-me-online.de ist das Online-Beratungsangebot für Jugendliche des Hilfetelefons erreichbar.
Das „Elterntelefon“ bietet spezielle Hilfe für Eltern an, die sich anonym und schnell konkrete Tipps geben lassen möchten. Es ist unter der Rufnummer 0800 111 0550, montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und dienstags und donnerstags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr erreichbar.
Frauen in Not werden durch das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, 08000 116 016, rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen unterstützt.
Hilfeschutz für von Gewalt betroffene Männer
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales haben am 22. April 2020 das Hilfetelefon „Mann: Wähle Schutz!“ mit der Nummer 0800 123 99 00 für von Gewalt betroffene Männer ins Leben gerufen. Das Hilfetelefon ist montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt.
Angebote in Duisburg
Alle Duisburger Angebote für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern sind weiterhin erreichbar. Das Jugendamt, das Institut für Jugendhilfe der Stadt Duisburg sowie alle Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser bieten ihre Hilfe an.

Geschrieben von Martina Stecker am in Start

„Jede Frauengeneration, die gewonnene Rechte nicht verteidigt hat und neue nicht erobern wollte, hat schon ein Stück von ihnen verloren.“ Marielouise Janssen-Jurreit

Von Sternstunden und kühnen Träumen – Elisabeth Selbert und der Kampf um die Gleichberechtigung in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes

Geschrieben von Martina Stecker am in Frauen in der Politik, Start

Das Jahr 2019 ist reich an Gedenktagen – auch und gerade für Frauen. Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht eingeführt, und vor 70 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft, das in Artikel 3, Absatz 2 den ebenso schlichten wie folgenreichen Satz enthält: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Zu verdanken haben wir diesen Satz der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, die buchstäblich wie eine Löwin für dieses unmissverständliche Grundrecht gekämpft hat. Und die zu Unrecht jahrzehntelang in Vergessenheit geraten war – auch in der SPD. Es waren 61 Männer und vier Frauen, die 1948 Sitz und Stimme im Parlamentarischen Rat hatten, der verfassungsgebenden Versammlung, deren Auftrag es war, ein Grundgesetz zu erarbeiten, das bis zur Wiedervereinigung als vorläufige Verfassung für die junge Bunderepublik fungieren sollte. Neben Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) gehörten auch die Sozialdemokratinnen Frieda Nadig und Elisabeth Selbert zu den „Müttern des Grundgesetzes“. Als es darum ging, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz zu verankern, war Elisabeth Selbert zunächst auf sich allein gestellt. Elisabeth Selbert war eine außergewöhnliche Frau. Als eine der ersten Frauen zum Jurastudium zugelassen, über die „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“ promoviert und als eine der wenigen Juristinnen, die während des Nationalsozialismus praktizieren konnten, verfügte sie über einen enormen juristischen Sachverstand. Und sie wusste um die rechtliche Stellung der Frauen, die im Ehe-, Familien- und Arbeitsrecht den Männern nicht gleichgestellt waren. Noch immer konnte der Ehemann über die Erziehung der Kinder bestimmen, Frauen durften ein Bankkonto nur mit Genehmigung des Ehemanns eröffnen und nur mit seiner Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor diesem persönlichen – und natürlich auch politischen – Hintergrund sah sie sich mit dem ersten Entwurf des Grundgesetzes konfrontiert, der von einem Verfassungskonvent vorgelegt wurde, der 1948 auf der Insel Herrenchiemsee getagt hatte – und sich ausschließlich aus Männern zusammensetzte. In diesem Entwurf hieß es in Sachen Gleichberechtigung: „Männer und Frauen haben grundsätzlich die selben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“. Elisabeth Selbert ging dieser Vorschlag nicht weit genug. Er hatte für sie nur deklamatorischen Charakter und ließ ihres Erachtens zu viele Hintertürchen offen. Sie schlug deshalb konsequenterweise vor, den Grundgesetzartikel schlicht und ergreifend umzuformulieren: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Die erfahrene Juristin wollte mit ihrem Vorschlag sicherstellen, dass der Gesetzgeber qua Verfassung einen imperativen Auftrag bekommt, auf die Gleichberechtigung der Geschlechter hinzuwirken. Ihr konsequentes Eintreten für diesen Vorschlag löste zunächst Abwehrreaktionen bei den männlichen Kollegen aus – aber auch bei ihren weiblichen Mitstreiterinnen. Gegen diese „Phalanx“ schien sie zunächst machtlos. Nicht nur die Konservativen hielten die männliche Vorherrschaft auch nach zwei Weltkriegen für quasi naturgegeben. Auch mancher Sozialdemokrat fürchtete, dass die volle Gleichberechtigung der Geschlechter buchstäblich im Chaos enden könnte. Denn es war a-offenkundig, dass fast alle ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen diesem Grundsatz widersprachen. Wovor sich die Gegner fürchteten, nämlich dass alle diese Regelungen über kurz oder lang außer Kraft gesetzt werden müssten – gerade darauf setzte Elisabeth Selbert. Das BGB sollte der gesellschaftlichen Realität angepasst werden, wo doch die Frauen bereits hinlänglich bewiesen hatten, Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen zu können. Elisabeth Selberts Entwurf für den Gleichberechtigungsartikel wurde anschließend in den zuständigen Ausschüssen des Parlamentarischen Rates gleich zweimal abgelehnt. Dieses Ergebnis überraschte sie, war sie doch davon ausgegangen, dass es anno 1948/49 keine kontroverse Diskussion mehr über die volle rechtliche Gleichstellung der Frau geben würde. In ihren Augen hätte die Gleichberechtigung der Frau nach den Erfahrungen zweier Weltkriege ohne Kampf über die Bühne gehen müssen. So bekannte sie dann auch in einer Rede im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates sie habe es sich in ihren kühnsten Träumen nicht vorstellen können, dass ihr Antrag abgelehnt werden würde. Elisabeth Selbert ließ sich aber durch diesen Rückschlag nicht entmutigen, im Gegenteil. Sie nutzte ihre Erfahrung und ihre Bekanntheit und rief Frauen im ganzen Land auf gegen die Nichtaufnahme ihres Vorschlags in das Grundgesetz zu protestieren. Sie bereiste zahlreiche Städte, nahm an unzähligen Veranstaltungen teil – wie ein Wanderprediger, wie sie sich selbst charakterisierte. Binnen kurzer Zeit kam eine eindrucksvolle Kampagne ins Rollen: Zigtausende Frauen aus allen Schichten und Berufen schrieben empörte Briefe an den Parlamentarischen Rat – im wahrsten Sinne des Wortes waschkörbeweise. Der öffentliche Protest überraschte die Gegner, sie gaben schließlich auf. „Eine Sternstunde meines Lebens“, nannte Elisabeth Selbert später den Moment, als der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Artikel 3, Absatz 2 am 23. Mai 1949 ins Grundgesetz aufgenommen wird – einstimmig! Was nun folgte waren die sprichwörtlichen Mühen der Ebenen – bis heute im Übrigen. Elisabeth Selbert hatte selbst vorgeschlagen, dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. März 1953 einzuräumen um die bestehenden Gesetze an den Gleichberechtigungsartikel anzupassen. Diese Frist verstrich jedoch, ohne dass diese Verpflichtung eingelöst wurde. Es war seitdem immer wieder das Bundesverfassungsgericht, das den Gesetzgeber mit seinen Entscheidungen anhielt, dem Auftrag des Grundgesetzes Genüge zu tun. 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, das aber noch viele Wünsche offen ließ. Erst 1977 erfolgte während der sozial-liberalen Koalition die Reform des Ehe- und Familienrechts, 1980 trat das Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz in Kraft, 1994 folgte das zweite Gleichberechtigungsgesetz. Der Artikel 3, Absatz 2 wurde im Zuge der deutschen Einheit erweitert. Schon im Einigungsvertrag 1990 war vereinbart worden, dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber die Aufgabe hat, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiterzuentwickeln. Die eingesetzte Verfassungskommission sah sich mit den Forderungen eines fraktionsübergreifenden Frauenbündnisses konfrontiert – das sich symbolträchtig auf der Insel Frauenchiemsee traf -, den Artikel mit Blick auf eine aktive Rolle des Staates bei der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu novellieren. Mit Erfolg: 1994 wurde der Artikel 3, Absatz 2 um den Satz erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Damit war Elisabeth Selberts Anliegen Rechnung getragen und der Staat zum Handeln verpflichtet. Von 1994 bis heute folgten dann weitere Gesetze und Bestimmungen u.a. zur Steigerung der Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, das Entgelttransparenzgesetz und Quotenregelungen in den Parteien. Aber weder in der Politik noch in der Wirtschaft ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männer erreicht. Es ist noch viel Luft nach oben, weshalb die auch von der ASF in diesem Monaten vertretene Forderung nach einem Paritätsgesetz eine neue Etappe einläutet – letztlich auf dem Weg zur Vollendung unserer Demokratie. Elisabeth Selbert hat ihren späten Erfolg nicht mehr erleben können. Sie starb 1986, und es ist für uns heute völlig unverständlich, warum die SPD dieser herausragenden Politikerin keine herausragende Position angeboten hat – außer einem Sitz im Hessischen Landtag. Nachdem die neue Frauenbewegung und insbesondere die Frauenforschung Elisabeth Selbert in den 1980er Jahren „wiederentdeckt“ hatten, stieg ihre Bekanntheit umso mehr, und ihre Verdienste um die Gleichstellung von Frauen und Männern werden seitdem hoch geschätzt. Nicht nur die SPD-Frauen haben Elisabeth Selbert viel, ja vielleicht alles zu verdanken. Nicht auszudenken, wo wir heute stünden, wenn sie nicht mit aller Hartnäckigkeit und gegen viele Widerstände ihr Ziel verfolgt hätte. Ihre Kompetenz, ihr politischer Weitblick, aber auch ihr politischer und persönlicher Mut sind bis heute nahezu unerreicht.

https://www.hdg.de/lemo/biografie/elisabeth-selbert.html