Femizide als Mord verurteilen

Geschrieben von Martina Stecker am in Presse

Der UB Parteitag möge beschließen:

Der Gesetzgeber in Deutschland hat es in der Hand, Frauenhass als strafschärfendes Motiv in das
Strafgesetzbuch aufzunehmen. Auch die deutsche Rechtsprechung muss sich in diese Debatte
einbringen, da sie maßgeblich mitgestaltet, welches Verständnis von geschlechtsbezogener
Gewalt in den Strafverfolgungsbehörden vorherrscht. Es kommt darauf an, wie das Strafgesetz
ausgelegt und angewandt wird: ob letztlich Frauenhass als strafschärfendes Motiv unumstößlich
anerkannt oder, ob dem Täter seine „emotionale“ Bindung zu seiner – von ihm doch getöteten –
Frau weiterhin als mildernder Umstand zugesprochen wird.
Die AsF-Duisburg fordert die Bundesregierung daher auf, endlich zu handeln und die notwendigen
Anpassungen in den Strafgesetzen vorzunehmen. Femizide müssen ausnahmslos als Mord
geahndet werden.

Begründung

Jeden dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von einem Mann aus ihrem unmittelbaren Umfeld
getötet. Damit aus einem Totschlag ein Mord wird, müssen in Deutschland besondere
Mordmerkmale hinzutreten. Denn wenn eine Tötung durch ihre Art und Weise besonders
verwerflich ist, sieht das Gesetz eine lebenslange Strafe vor, wird dann noch die besondere
Schwere der Schuld verhängt, kommt auch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht in
Betracht.

Deutsche Gerichte tun sich schwer damit, die geschlechtsspezifischen Tatmotivationen eines
Femizids zu erkennen und in der Verurteilung zu berücksichtigen.
Der Bundesgerichthof hat in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2008 festgestellt, dass niedere
Beweggründe dann nicht zwingend vorliegen müssen, wenn die Trennung vom Tatopfer
ausgegangen sei und diese Trennung, zu Gefühlen der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit
geführt hätten. Fühle sich der Täter dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will, sind seine
Beweggründe nicht zwingend besonders verwerflich.

Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, die sich von ihren Partnern trennen wollen und
mit einer Gewalteskalation rechnen müssen. Handelt der Täter nach dem Prinzip „Wenn ich dich
nicht haben kann, dann soll dich keiner haben“ müssen Gerichte nicht zwingend das Mordmerkmal
„niedere Beweggründe“ annehmen. Es bleibt in vielen Fällen dann nur noch die „Heimtücke“.
In einigen Ländern gibt es jedoch mittlerweile Strafgesetze, die bei der Tötung von Frauen
eingreifen. So gibt es in einigen lateinamerikanischen Ländern mittlerweile eigene Strafgesetze zu
Femiziden (Mexiko) oder es werden strafverschärfende Umstände anerkannt (Argentinien).
Doch in vielen Teilen der Welt, so auch in Deutschland, fehlt es weiterhin an Bewusstsein,Prävention und angemessener Ahndung.

Rat der Stadt Duisburg erhöht Finanzierung für FrauenhäuserSPD-Frauen begrüßen wichtigen Schritt gegen Gewalt gegen Frauen

Geschrieben von Dr. Maxi Platz am in Frauenhäuser, Presse

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) freut sich sehr, dass der Rat der Stadt Duisburg beschlossen hat, die Finanzierung für die Frauenhäuser auf 475.000 Euro jährlich zu erhöhen.

Frauenhäuser sind wichtige Zufluchtsorte für Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren haben. Sie bieten Schutz, Unterstützung und eine sichere Umgebung, um sich von den traumatischen Erfahrungen zu erholen und einen Neuanfang zu starten.

Diese Entscheidung des Rats der Stadt Duisburg zeigt, dass Gewalt gegen Frauen ein ernstzunehmendes Problem ist und dass es notwendig ist, angemessene Mittel bereitzustellen, um die betroffenen Frauen zu unterstützen und ihnen zu helfen, ein sicheres und gewaltfreies Leben zu führen.Die sozialdemokratischen Frauen begrüßen diese Entscheidung und hoffen, dass sie dazu beitragen wird, mehr Frauen in Duisburg und ihren Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen. „Wir sind sehr erfreut über diese Entscheidung des Rates der Stadt Duisburg und danken für die Anerkennung der Bedeutung von Frauenhäusern für die Unterstützung von Frauen und Kindern, die Gewalt erfahren haben“, erklärte die AsF-Vorsitzende Martina Stecker. „Diese Finanzierungserhöhung wird dazu beitragen, dass mehr Frauen Zuflucht und Unterstützung finden können und dass wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gehen.“

Neuer AsF-Vorstand gewählt. Martina Stecker als Vorsitzende bestätigt

Geschrieben von Martina Stecker am in Presse, Vorstand

Die im Amt bestätigte Vorsitzende Martina Stecker freut sich über den großen Zuspruch: „Wir sind hoch motiviert und fest entschlossen, der Duisburger SPD weiterhin ein weibliches Gesicht und den Frauen und Mädchen in unserer Stadt eine kraftvolle Stimme zu geben.“

Unterstützt wird Stecker dabei von ihren Stellvertreterinnen Maxi Platz und Antonie Wondrak, sowie weiteren 18 Vorstandsmitgliedern. Neu im Vorstand sind Leyla Altekin und Daniela Hoffmann sowie die Ratsfrauen Jennifer Jonczyk und Merve Özdemir.

Der neue Vorstand der AsF Duisburg im August 2022 im Kantpark Duisburg

SPD Frauen unterstützen Gesetzesinitiative

Geschrieben von Martina Stecker am in Presse, Uncategorized

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache

Pressemitteilung vom 18.07.2022

Die Duisburger Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) begrüßt die Initiative der Bundesregierung, zukünftig Gewalt gegen Frauen härter zu bestrafen. „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern muss entsprechend hart betraft werden. Jeden Tag werden in Deutschland Frauen Opfer von Gewalt, eben genau weil sie Frauen sind. Frauen, die selbstbestimmt und frei leben wollen“, erklärt die AsF-Vorsitzende Martina Stecker.

Zugleich müsse die Gesetzesinitiative der Ampel der Auftakt sein, sich diesem Thema nun verstärkt zu widmen. „Neben der schnellen Umsetzung dieser Verschärfung braucht es weiterhin viel mehr Mittel für die Gewaltprävention und für verlässliche Strukturen. Der Mangel an Frauenhausplätzen auch in Duisburg zeigt, dass noch viel zu tun ist, um Frauen vor Notsituationen zu bewahren oder sie in solchen gut unterstützen zu können,“ so Stecker.

100 Jahre Frauenwahlrecht

Geschrieben von Martina Stecker am in Presse

Grußwort von Martina Stecker

Liebe Leserinnen und Leser,

dass Frauen wählen und gewählt werden dürfen, ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit. Die Erinnerung an die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren lenkt unseren Blick auf viele Jahrzehnte des Kampfes von Frauen um dieses Recht – und auf die Entwicklung der politischen Beteiligung von Frauen bis in die Gegenwart.

Es ist nicht zuletzt auch vielen Sozialdemokratinnen zu verdanken, dass das „Stimmrecht“ für Frauen, wie die Zeitgenossinnen es nannten, nach vielen Kämpfen im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und des Kaiserreichs endlich eingeführt wurde.

Sozialdemokratische Frauenpolitik und die Forderung nach dem Frauenwahlrecht hat auch in Duisburg eine lange Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Als 1911 der erste Internationale Frauentag weltweit begangen wurde, erreichte die Frauenwahlrechtskampagne in Duisburg einen ersten Höhepunkt, als über 350 Frauen an einer sozialdemokratischen Versammlung teilnahmen und das Wahlrecht einforderten. 1913 waren 785 Sozialdemokratinnen als Mitglieder im Bezirk Niederrhein vermerkt, immerhin 17 Prozent aller Mitglieder! Auf dieser Grundlage haben wir seitdem weitere Fortschritte erreicht.

Heute sind Frauen in den Parteien und Parlamenten selbstverständlich, aber ihr Anteil dort ist immer noch nicht gleich hoch wie der Anteil der Männer. Deshalb müssen wir nach der Einführung von innerparteilichen Quotenregelungen als nächsten Schritt eine Wahlrechtsreform ins Auge fassen, die für eine paritätische Verteilung der Parlamentsmandate zwischen Frauen und Männern sorgt. Es gibt also noch viel für uns zu tun, nicht nur, aber auch in Duisburg.

Ihre

Martina Stecker

Vorsitzende der ASF Duisburg

Martina Stecker: Verhütungsmittelfonds für Duisburg

Geschrieben von Martina Stecker am in Presse

Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (AsF), Ratsfrau Martina Stecker, freut sich, dass die Stadt plant, einen Sonderfonds für empfängnisverhütende Mittel für Frauen und Männer in finanziellen besonders belastenden Lebenssituationen einzurichten. „Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeldaufwendungen bekommen für Gesundheitspflege nur 17,59 Euro pro Monat. Eine sichere Verhütungsmethode kostet monatlich aber mehr als 20,00 Euro.  Diese darf aus unserer Sicht nicht vom Geldbeutel abhängen“, so Stecker.

Für den Verhütungsmittelfonds stellt die Verwaltung jährlich 50.000 € in den städtischen Haushalt ein. Antragsberechtigt sollen Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr sein, die seit mindestens 6 Monaten in Duisburg gemeldet sind und sich in einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage befinden. Bearbeitet werden die Anträge von fünf Duisburger Schwangerschaftsberatungsstellen. Andere Städte wie Leverkusen oder Dortmund haben bereits Verhüttungsmittelfonds eingerichtet. Ein entsprechender Beschluss soll in der Ratssitzung am 26. November 2018 gefasst werden.